Worauf Sie sich verlassen können
Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst
falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. So entschieden
durch Beschluss des OLG Celle vom 17.04.1986 (3 Ws 176/86).
Ein Grund mehr, sich nicht darauf zu verlassen, dass die
Finanzbehörde alles richtig macht!
Die Vorschriften des Steuerrechts sind kaum mehr zu
durchschauen und doch werden wir täglich im Alltag mit ihnen
konfrontiert.
Gehören Sie auch zu den Menschen, die weder Zeit noch Lust
dazu haben, sich ständig selbst den Weg durch den
Paragraphen-Dschungel zu bahnen? - Dann leben Sie sicherlich
auch nach der Devise:
"Ich muss nicht alles wissen, aber ich brauche jemanden, der es
weiß und dem ich vertrauen kann."
In Punkto Steuerrecht möchte ich Ihnen diese Unterstützung
anbieten.
Lediglich Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden nicht durch
mich erstellt. Hierfür steht mir und demnach auch Ihnen mein
Kooperations-partner, Steuerberater und Rechtsbeistand Heinz
H. Paetz in Hamburg, zur Verfügung (www.paetz.com). Diese
Entscheidung basiert auf einem über Jahre der freiberuflichen
Zusammenarbeit entstandenen Vertrauensverhältnis und der
Tatsache, dass die in seiner Kanzlei zuständigen Mitarbeiter in
diesem Bereich einen enormen Wissensstand haben.
Katja Pankau - Steuerberaterin | Rüdesheimer Str. 4 | 14197 Berlin
Tel.: 030 - 34666400 | Fax: 030 - 34666399 | E-Mail: info@stb-berlin.net